Hinweise
zur Entsorgung von Verpackungen
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 6 und 7 Verpackungsverordnung (VerpackV)
vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462),
wird nachfolgender Hinweis erteilt:
Die Firma SiS, ist dazu verpflichtet, Verpackungen von Produkten,
die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung
(wie etwa dem "Grünen Punkt" der Duales System Deutschland
AG oder dem "RESY"-Symbol) tragen, zurückzunehmen und für
deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe kann sich der Kunde bei
solchen Verpackungen mit unserem Service Team unter der Rubrik
Kontakt in Verbindung setzen, unser Service Team nennt Ihnen
dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen
in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegen
nimmt.
Sollte dies nicht möglich sein, hat der Kunde die Möglichkeit,
die Verpackung von uns abholen zu lassen. Die Verpackungen
werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen
der Verpackungsverordnung entsorgt.
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