Hinweise zur Entsorgung von Verpackungen

Gemäß § 6 Abs. 1 S. 6 und 7 Verpackungsverordnung (VerpackV) vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462), wird nachfolgender Hinweis erteilt:

Die Firma SiS, ist dazu verpflichtet, Verpackungen von Produkten, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem "Grünen Punkt" der Duales System Deutschland AG oder dem "RESY"-Symbol) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.

Zur weiteren Klärung der Rückgabe kann sich der Kunde bei solchen Verpackungen mit unserem Service Team unter der Rubrik Kontakt in Verbindung setzen, unser Service Team nennt Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegen nimmt.

Sollte dies nicht möglich sein, hat der Kunde die Möglichkeit, die Verpackung von uns abholen zu lassen. Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.



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